Leitfaden

PPWR und Stretchfolie: Was die neuen EU-Verpackungsregeln für Palettenfolie bedeuten

Nicklas Olesen, Gründer, PalletsealAktualisiert am 21. Oktober 20267 Min. Lesezeit

Die wichtigsten Termine

Datum Was passiert
11. Februar 2025 Die PPWR tritt in Kraft
12. August 2026 Die PPWR gilt allgemein und ersetzt die Verpackungsrichtlinie 94/62/EG
1. Januar 2030 Rezyklatquoten für Kunststoffverpackungen; Regeln für recyclinggerechtes Design; Verbote gelisteter Einwegformate
1. Januar 2035 Verpackungen müssen in großem Maßstab recycelt werden

Als Verordnung gilt die PPWR unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Die nationalen Systeme der Herstellerverantwortung bestehen weiter, werden aber an sie angepasst.

Was sie für Stretchfolie bedeutet

Recyclingfähigkeit

Alle Verpackungen müssen recyclingfähig sein. Detaillierte Kriterien für recyclinggerechtes Design folgen per delegiertem Rechtsakt, und ab 2035 müssen Verpackungen zudem in großem Maßstab recycelt werden. Monomaterial-Folie aus Polyethylen ist gut aufgestellt, Additive und Materialmischungen sollten aber mit dem Folienhersteller geprüft werden.

Rezyklatanteil: 35 % ab 2030

Nicht kontaktempfindliche Kunststoffverpackungen, zu denen Palettenfolie gehört, müssen ab dem 1. Januar 2030 mindestens 35 % Rezyklat enthalten. Der Anteil wird als Durchschnitt pro Produktionsstätte und Jahr berechnet, ist also zuerst eine Frage für die Folienhersteller. Für Händler und ihre Kunden bedeutet das, dass Folie mit Rezyklatanteil zum Normalfall wird.

Minimierung

Verpackungen müssen auf das Mindestgewicht und -volumen reduziert werden, das für ihre Funktion nötig ist. Für Stretchfolie heißt das: nicht mehr Folie verwenden, als die Ladung braucht. Also die richtige Folie, mit der richtigen Vordehnung und einem Wickelmuster, das zur Ladung passt.

Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)

Das Unternehmen, das eine Verpackung in einem Land zuerst bereitstellt, zahlt dort Gebühren für deren Entsorgung. Die Gebühren richten sich nach der in Verkehr gebrachten Verpackungsmenge und werden nach der Recyclingfähigkeit angepasst. Weniger Folie pro Palette bedeutet weniger gemeldete Kilos und niedrigere Gebühren.

Nicht verboten

Ab 2030 verbietet die PPWR einige Einwegkunststoff-Formate, etwa Schrumpf- oder Bündelfolie, die Produkte für Verkaufsaktionen an Verbraucher zusammenfasst. Stretchfolie zur Sicherung von Paletten für den Transport steht nicht auf dieser Liste.

Folie unter Eigenmarke: wenn ein Händler zum Hersteller wird

Die PPWR kennt vier Wirtschaftsakteure: Hersteller, Einführer, Vertreiber und Bevollmächtigter. Der Hersteller trägt die Pflichten für die Verpackung selbst, etwa Recyclingfähigkeit, Stoffe, Minimierung und die Konformitätserklärung.

Ein Händler, der Folie unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt, gilt als Hersteller, mit den Pflichten des Herstellers. Händler, die Stretchfolie als Eigenmarke verkaufen, sollten ihre Dokumentation vor dem 12. August 2026 mit dem Folienhersteller prüfen.

Was Sie jetzt tun können

  • Messen Sie die Folie pro Palette bei Ihren Kunden. Das ist die Grundlage für die Minimierung und für die Kilos hinter den Herstellergebühren.
  • Testen Sie dünnere Folien und Folien mit Rezyklatanteil an den eigenen Ladungen des Kunden und prüfen Sie, ob die Ladung weiterhin hält.
  • Bewahren Sie die Dokumentation auf: Folie, Einstellungen, Ergebnisse und Fotos, Test für Test.

Palletseal erfasst all das an der Wickelmaschine des Kunden und fasst Folie pro Palette und pro Jahr, Kosten und Ladungsstabilität in einem Bericht zusammen.

Dieser Leitfaden ist ein Überblick auf Grundlage der Verordnung (EU) 2025/40 und der Leitlinien der Europäischen Kommission. Er ist keine Rechtsberatung. Prüfen Sie die Regeln und die nationale Umsetzung in jedem Land, in das Sie verkaufen.

Häufige Fragen

Gilt die PPWR für Stretchfolie?

Ja. Die PPWR gilt für alle Verpackungen, die in der EU in Verkehr gebracht werden, und Stretchfolie zum Wickeln von Paletten ist eine Transportverpackung.

Ab wann gilt die PPWR?

Sie ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt allgemein ab dem 12. August 2026. Mehrere Anforderungen, etwa zum Rezyklatanteil, greifen später.

Wie viel Rezyklat muss Stretchfolie enthalten?

Ab dem 1. Januar 2030 müssen nicht kontaktempfindliche Kunststoffverpackungen wie Palettenfolie mindestens 35 % Rezyklat enthalten. Berechnet wird das als Durchschnitt pro Produktionsstätte und Jahr, nicht pro Rolle.

Ist Palettenstretchfolie nach der PPWR verboten?

Nein. Die PPWR verbietet ab 2030 bestimmte Einwegkunststoff-Formate, etwa Bündelfolie, die Produkte für Verkaufsaktionen an Verbraucher zusammenfasst. Palettenfolie für den Transport steht nicht auf dieser Liste.

Hat ein Händler, der Folie unter eigener Marke verkauft, neue Pflichten?

Ja. Wird eine Verpackung unter dem eigenen Namen oder der eigenen Marke eines Unternehmens in Verkehr gebracht, gilt dieses Unternehmen nach der PPWR als Hersteller, mit den Pflichten des Herstellers.

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